Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Computer- Hardware

Ausgabe 31/01/2023


Die Gesellschaft APEX TIMING, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter und einem Gesellschaftskapital von 35.000 €, eingetragen im Handelsregister von ANNECY unter der Nummer 531 976 017, mit Sitz in 11 ROUTE DE LA SALLE CRAN-GEVRIER 74960 ANNECY, im Folgenden „Anbieter“, veröffentlicht und vermarktet Softwarelösungen für die Verwaltung von Freizeitzentren mit mehreren Aktivitäten und Motorsport (Karting) in Form von Softwarelizenzen, die auf dem informationstechnischen System des Kunden installiert werden und den Allgemeinen Nutzungs- und Wartungsbedingungen des Anbieters (im Folgenden „ANWB“) unterliegen.  Der Anbieter vermarktet auch die für den Betrieb und die Verwaltung von Karting-Centern erforderliche Hardware, deren Verkauf durch diese Bedingungen geregelt wird. 

Jeder Kauf von Computer-Hardware, die vom Anbieter vertrieben wird, setzt somit die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Computer-Hardware (im Folgenden „AGB“) durch den Käufer (im Folgenden „Kunde“) voraus.

Nachdem der Kunde die Eigenschaften zur Kenntnis genommen und sich von der Eignung der Hardware für seinen Bedarf sowie von der Kompatibilität mit seiner Infrastruktur überzeugt hatte, wollte er Computer-Hardware beim Anbieter gemäß diesen Bedingungen und dem Angebot bestellen. Die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden stellt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB dar.


Artikel 1. Begriffsbestimmungen

Jeder der nachfolgend definierten Begriffe  ist im Sinne der folgenden Begriffsbestimmung zu verstehen: 

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die ein Angebot mit Apex Timing auf der Grundlage dieser Bedingungen unterzeichnet hat.

Vertrag: Die Gesamtheit bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem Angebot und etwaigen vom Anbieter übermittelten Anlagen, die vom Kunden unterzeichnet und an den Anbieter zurückgesandt wurden, unter Ausschluss aller anderen Unterlagen.

Angebot: vom Anbieter ausgestelltes Dokument, das die vom Kunden angenommenen besonderen Bedingungen enthält, d. h. die gewählte Computer-Hardware, die Tarifbedingungen etc.

Hersteller: der Konstrukteur und Produzent der Waren, die der Anbieter vertreibt.

Lieferung: die physische Übergabe der Waren an den Kunden.

Ware: alle Produkte oder Produktreihen, Artikel und Materialien, die der Anbieter vermarktet, vertreibt und/oder verkauft.

Standort: der oder die Standort(e) für die Lieferung der Waren, die vom Kunden im Angebot genannt sind.


Artikel 2. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Computer-Hardware oder anderen vom Anbieter vermarkteten oder vertriebenen und vom Kunden bestellten Waren sowie der Bedingungen für ihren Empfang und ihre Bezahlung. 

Falls zu diesem Verkauf eine Lizenz für die Nutzung einer vom Anbieter vertriebenen Software und/oder einer Wartungsleistung seitens des Anbieters gehört, bedeutet der Abschluss dieses Vertrags die vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Nutzungs- und Wartungsbedingungen (ANWB) des Anbieters durch den Kunden.


Artikel 3. Vertragsunterlagen

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und tritt an die Stelle aller vorherigen Unterlagen, die zwischen ihnen in Bezug auf denselben Gegenstand abgeschlossen wurden. Die Vertragsunterlagen stehen in der folgenden hierarchischen Reihenfolge mit abnehmendem rechtlichen Wert:

  1. das vom Kunden unterzeichnete und beim Anbieter eingegangene Angebot;

  1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);

  1. die eventuell vom Anbieter übermittelten Anhänge.


Im Fall von Widersprüchen ist das höherrangige Dokument maßgeblich.

Mit Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zur Kenntnis genommen hat.


Artikel 4. Laufzeit

Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden in Kraft und bleibt während der im Angebot angegebene Dauer in Kraft bzw., sofern dies nicht der Fall ist, während der Dauer, die für die Lieferung der Waren durch den Anbieter erforderlich ist.

Bei mehreren Angeboten, die diesen AGB unterliegen, können beide Parteien ein Angebot unter den nachstehend genannten Bedingungen kündigen, ohne den gesamten Vertrag zu kündigen.


Artikel 5. Preis und finanzielle Modalitäten

  • Preis

Als Gegenleistung für die Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter den im Angebot festgelegten Pauschalbetrag zu zahlen. Dieser Preis versteht sich vor Steuern und ist um die am Tag der Rechnungsstellung geltenden Steuern und Abgaben zu erhöhen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern; die Waren werden jedoch auf der Grundlage der Preise in Rechnung gestellt, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Bestellungen in einem unterzeichneten und an den Anbieter zurückgesandten Angebot gelten, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren zu diesem Zeitpunkt. 


  • Zahlungsmodalitäten

Die Waren sind am Tag der Unterzeichnung des Angebots bar zu bezahlen. Bei Barzahlung wird kein Skonto gewährt.

Zahlung innerhalb von 30 Tagen: Dies kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters bei einem Auftragswert von mehr als 3.000 Euro (ohne MwSt.) gewährt werden. Jede Ratenzahlung (höchstens drei Raten) muss vom Anbieter angenommen werden und unterliegt den besonderen Bedingungen, die im Angebot angegeben sind.

Sonstige Nebenkosten, einschließlich Versandkosten und Kosten für die Inbetriebnahme der Waren, werden zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben im Angebot schriftlich etwas anderes vereinbart.

Der Kunde zahlt per Banküberweisung auf das Bankkonto des Anbieters. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.





  • Verspätete Zahlung

Bei jeder verspäteten Zahlung werden dem Kunden ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung (i) die gesetzliche pauschale Inkassoentschädigung nach Artikel L.441-10 Handelsgesetzbuch, (ii) eine pauschale Inkassoentschädigung in Höhe von vierzig Euro (40 €), (iii) Verzugszinsen ohne schuldbefreiende Wirkung in Höhe des dreifachen (3) geltenden gesetzlichen Zinssatzes, gerechnet in Tagen ab dem ersten Tag des Verzugs nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung.

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Kalendertagen wird der Vertrag von Rechts wegen formlos auf Kosten des Kunden gekündigt, unbeschadet des Rechts des Anbieters, Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen. Vom Kunden bereits gezahlte Beträge verbleiben beim Anbieter.


Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum des Anbieters bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, der in der Rechnung genannt ist, die nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Angebots ausgestellt wird, sowie aller damit verbundenen Verzugszinsen, auch wenn der Anbieter Wechsel akzeptiert. Die Waren bleiben vereinzelt; der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung des Preises nicht berechtigt, das Material zu montieren, zu demontieren oder bestimmte Teile auszutauschen.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde das Risiko für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der Waren nach ihrer Lieferung. Im Fall eines Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation des Kunden kann der Anbieter sein Eigentum an gelieferten unbezahlten Waren geltend machen.


Artikel 7. Lieferung der Waren

  • Waren

Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die bestellten Waren zu liefern, wie sie im Angebot beschrieben sind und die den vom Hersteller der Waren festgelegten Eigenschaften, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültig sind, entsprechen.

Falls eine oder mehrere der vom Kunden im Angebot bestellten Waren nicht mehr vorrätig sind, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Waren nach Möglichkeit durch technisch gleichwertige Waren zu ersetzen.


  • Lieferbedingungen

Die Waren werden an die Anschrift des Standorts des Kunden geliefert, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.


Die im Angebot angegebenen Lieferfristen gelten als Richtwerte, wobei Überschreitungen der Lieferfristen in keinem Fall mit Schadensersatz und/oder Verzugszinsen geahndet werden können, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert. Eine verspätete Lieferung rechtfertigt nicht die Stornierung des Auftrags oder die Zahlung von Schadensersatz. Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder für die Ausführung des Auftrags erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt werden.


  • Empfang der Waren

Die Waren werden vom Kunden an der Anschrift des Lieferorts in Empfang genommen.

Ist die Originalverpackung zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt, zerrissen oder geöffnet, ist der Kunde verpflichtet, den Zustand der Waren zu überprüfen.Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Lieferschein handschriftliche Vorbehalte mit seiner Unterschrift zu vermerken, wenn er einen Mangel in Bezug auf die Lieferung feststellt (fehlendes Produkt, beschädigtes Paket, schadhafte Produkte etc.).Diese Überprüfung gilt als durchgeführt, sobald der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person den Lieferschein unterzeichnet hat.

Somit muss jeder bei der Lieferung an einer Ware festgestellte Schaden umgehend Gegenstand von Vorbehalten sein, die vom Kunden zwingend auf dem Transportschein vermerkt und dem Anbieter innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an folgende Adresse bestätigt werden müssen: support@apex-timing.com. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine ausdrückliche Bestätigung, gelten die Waren als unwiderruflich vom Kunden angenommen.

Falls die Waren darüber hinaus an den Anbieter zurückgesandt werden müssen, muss die Rücksendung innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung beim Anbieter beantragt werden.

Nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Die Rücksendung der Ware kann nur für Waren in ihrem Originalzustand (Verpackung, Zubehör, Gebrauchsanweisung…) akzeptiert werden.


  • Gefahrenübergang

Unbeschadet der Eigentumsvorbehaltsklausel werden die Waren auf Risiko des Kunden verwendet, der die Risiken und Kosten ab der physischen Inbesitznahme, d. h. ab dem Erhalt der Ware, trägt. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung den Zustand der gelieferten Waren zu überprüfen und eventuelle Vorbehalte gegenüber dem Spediteur zu äußern und den Anbieter zu benachrichtigen. Unterbleiben Vorbehalte und/oder eine schriftliche Information des Anbieters, ist jede spätere Reklamation unzulässig. 

Die Waren können am Sitz des Anbieters abgeholt werden; der Gefahrenübergang gilt in diesem Fall mit der Abholung der Waren als vollzogen.


Artikel 8. Garantie

Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden alle Garantien in Bezug auf die Waren zu gewähren, die er selbst von den Herstellern für die von einem Mangel betroffenen Waren erhalten hat. Der Anbieter haftet jedoch nicht für verborgene Mängel der von ihm verkauften Waren, sondern der Kunde kann den Hersteller nur auf der Grundlage der auf der Verpackung und/oder in den Gebrauchsanweisungen der Waren angegebenen Informationen haftbar machen. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage die Informationen und Kontaktdaten des Herstellers zur Verfügung zu stellen. 

Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen sind alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde trägt die Versandkosten für die Rücksendung der Waren an den Hersteller. Der Kunde verpflichtet sich, direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu treten und die notwendigen verwaltungstechnischen Schritte zu veranlassen, um die defekte Ware direkt an den Hersteller zurückzusenden.

Der Kunde ist für die Sicherung von Daten auf der defekten Computer-Hardware vor der Rücksendung verantwortlich. Der Anbieter stellt keine Austausch-Hardware zur Verfügung.

Die Garantien der Hersteller erstrecken sich grundsätzlich nicht auf:

  • den Austausch von Verbrauchsmaterialien (Batterien, Glühbirnen, Sicherungen etc.)

  • anormale oder nicht konforme Nutzung der Produkte

  • Mängel und deren Folgen, die auf die Tätigkeit eines dritten Dienstleisters zurückzuführen sind

  • Defekte und deren Folgen, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen sind

  • Mängel und deren Folgen, die auf äußere Ursachen zurückzuführen sind (elektrischer Strom, Erschütterungen, Wasser etc.)

  • den gesamten Softwareteil, der Gegenstand einer gesonderten Dienstleistung ist, deren Bedingungen in den ANWB festgelegt sind.


Artikel 9. Pflichten und Verantwortung

  • Verpflichtungen des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, das Angebot gemäß den Regeln der Kunst nach redlichem Bemühen auszuführen, im Rahmen der verfügbaren Bestände und der von den betreffenden Herstellern festgelegten Eigenschaften der Waren.

Gegebenenfalls, insbesondere wenn das Angebot die Installation/Inbetriebnahme der Waren durch den Anbieter umfasst, verpflichtet sich der Anbieter, seine Mitarbeiter so zu beaufsichtigen, dass die Hausordnung des Kunden eingehalten wird, vorausgesetzt, der Kunde hat dem Anbieter die Hausordnung vor jeder Tätigkeit tatsächlich mitgeteilt. 


  • Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • aktiv mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten und seine Bedürfnisse präzise und klar zum Ausdruck zu bringen;

  • den Empfang der bestellten Waren nicht ungebührlich zu verzögern;

  • dem Anbieter, falls erforderlich, Zugang zu den Räumlichkeiten und Materialien zu gewähren, um das Angebot auszuführen, insbesondere wenn eine Inbetriebnahme der Waren vorgesehen ist;

  • die im Angebot vereinbarten Preise gemäß diesen AGB zu zahlen.


  • Haftung

Die Verpflichtungen, die dem Anbieter aus diesen Bedingungen auferlegt werden, stellen eine Pflicht zu redlichem Bemühen dar. Der Kunde ist verpflichtet, sich in seiner alleinigen Verantwortung zu vergewissern, dass die von ihm bestellten Waren seinem Bedarf entsprechen und mit seiner Infrastruktur kompatibel sind. 

Jede der Parteien gewährleistet ihre Haftung nach dem allgemeinen Recht. Der Anbieter haftet jedoch nicht für vorhersehbare oder nicht vorhersehbare mittelbare Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch diese Bedingungen entstehen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Betriebsverlust, entgangenen Gewinn, entgangene Chancen, Schäden oder Kosten. Darüber hinaus ist jede Partei dafür verantwortlich, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Versicherungspolicen abzuschließen.

Ist dem Anbieter ein unmittelbarer Schaden, den der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung erleidet, zuzurechnen, dann ist der dem Kunden vom Anbieter tatsächlich zu zahlende Schadensersatz nicht höher als der Betrag vor Steuern, den der Anbieter für das betreffende Angebot erhalten hat.

In keinem Fall kann der Anbieter für Fehlfunktionen der Waren haftbar gemacht werden, wenn diese auf die Verwendung von Software oder Hardware zurückzuführen sind, die der Anbieter nicht geliefert hat. 

Schließlich kann der Kunde den Anbieter aufgrund eines Verstoßes gegen die vorliegenden AGB nur innerhalb eines (1) Jahres ab dem Auftreten des betreffenden Verstoßes haftbar machen, was der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert. 


Artikel 10. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht, wenn die Erfüllung seiner Pflichten durch höhere Gewalt verzögert, eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird.

Als höhere Gewalt gelten die von der Rechtsprechung üblicherweise angenommenen Fälle, d. h. Ereignisse mit unwiderstehlichem und unvorhersehbarem Charakter, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen, gegen die sie sich billigerweise nicht hätten schützen können und deren Folgen sie nur durch Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den erhofften finanziellen Auswirkungen stehen, hätten mindern können.

Als höhere Gewalt gelten neben den allgemeineren Fällen der oben genannten Definition insbesondere (i) Voll- oder Teilstreiks bei den Parteien, (ii) Voll- oder Teilstreiks außerhalb der Parteien, wenn sie die Tätigkeit der Partei, die von ihnen betroffen ist, verhindern, (iii) Blockaden von Transportmitteln, wenn sie die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei aus verschiedenen auszuführenden Verträgen unter den Bedingungen dieses Vertrags verhindern, (iv) die Nichtverfügbarkeit oder der Ausfall von bestellten Materialien bei den Lieferanten des Anbieters, (v) Blockierung oder Störung der Telekommunikation und/oder der vom Anbieter verwendeten Server, (vi) Epidemien, Gesundheitskrisen, Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen, Brände, Explosionen, (vii) erklärte oder nicht erklärte Kriege, Blockaden oder Embargos, Aufstände, staatliche Einschränkungen oder Verbote.

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Fall von höherer Gewalt umgehend zu informieren. Die Erfüllung der Pflichten des Anbieters wird dann ab dem Datum der Benachrichtigung des Kunden bis zum endgültigen Ende der höheren Gewalt ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt jedoch länger als dreißig (30) Kalendertage ab dem Versanddatum der Benachrichtigung an, wird der Auftrag und/oder der Vertrag sofort von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung gekündigt, ohne dass eine Partei gegenüber der anderen haftbar gemacht werden kann. 

Die Parteien vereinbaren jedoch, dass die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht durch höhere Gewalt unmöglich gemacht werden kann. 


Artikel 11. Urheberrechte

Der Anbieter bleibt alleiniger Eigentümer aller seiner Hilfsmittel, Dokumente, Daten, Marken, Logos, Ressourcen und seines Know-hows. 

In diesem Sinne ist und bleibt der Inhalt seiner Website (technische Unterlagen, Grafiken, Zeichnungen, Logos, Fotografien etc.) Eigentum des Anbieters, der alleiniger Inhaber der Urheberrechte an diesem Inhalt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Inhalte in keiner Weise zu nutzen. Jede teilweise oder vollständige Vervielfältigung dieser Inhalte ist strengstens untersagt und kann den Tatbestand Fälschung erfüllen.


Artikel 12. Vertraulichkeit

Jede der beiden Parteien verpflichtet sich, (i) keine Elemente, einschließlich insbesondere geistiges Eigentum, Unterlagen, Informationen, Daten, Methoden oder Know-how, die direkt oder indirekt von der anderen Partei offengelegt wurden oder von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt (im Folgenden als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet), an Dritte weiterzugeben, (ii) die vertraulichen Informationen nur zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag zu verwenden, (iii) die vertraulichen Informationen nur an Personen weiterzugeben, die unmittelbar an der Ausführung der Aufträge beteiligt sind, und (iv) die Einhaltung dieses Artikels durch diese Personen sicherzustellen. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem tatsächlichen Datum der Beendigung der vertraglichen Beziehungen bestehen. 


Von vertraulichen Informationen sind alle Informationen ausgeschlossen:

  • über die eine Partei bereits zum Zeitpunkt der Mitteilung der Informationen durch die andere Partei verfügt hat;

  • die nach ihrer Mitteilung gemeinfrei geworden wären, ohne dass dies einer der Parteien zuzurechnen ist;

  • die eine Partei von einem Dritten rechtmäßig erhalten hat, unter der Bedingung, dass dieser Dritte gegenüber der Partei, die Eigentümerin der Informationen ist, nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; und

  • die eine Partei aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder anderen rechtlichen Verpflichtungen offenlegen muss, unter der Bedingung, dass diese Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzt.



Artikel 13. Personenbezogene Daten

Der Anbieter ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, die im Rahmen der Verwaltung und Ausführung der Aufträge und dieser AGB erfolgt.


Für Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, die unter der folgenden Adresse einsehbar ist https://www.apex-timing.com/fr/privacy-policy-c34.html


Artikel 14. Kündigung – Beendigung 

Erfüllt eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, kann die andere Partei entscheiden, das betreffende Angebot und/oder den Vertrag fünfzehn (15) Werktage nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. 

Artikel 15. Änderungen und Unteilbarkeit

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, sofern er den Kunden per E-Mail darüber informiert. Die neuen Bedingungen treten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung diese Information in Kraft. 

Werden eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags, die weiterhin gültig, rechtmäßig und durchsetzbar sind. Der Vertrag wird dann so ausgelegt, als ob die Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht Teil des Vertrags wäre. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass sie sich in einem solchen Fall über ersatzweise Bestimmungen verständigen, die (i) gültig, rechtmäßig und durchsetzbar sind und (ii) der ursprünglichen Absicht der Parteien entsprechen.


Artikel 16. Wahl der Zustellanschrift

Für die Zwecke dieses Vertrags wählen die Parteien ihre jeweiligen, im Kopf dieses Vertrags genannten Anschriften als Zustellanschrift. Alle Mitteilungen, Mahnungen und ganz allgemein jede Korrespondenz, die von einer der Parteien an ihren Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Vertrag gerichtet werden können, sind an die im Angebot angegebene Anschrift der betreffenden Partei zu richten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Artikel 17. Verschiedenes

  • Abtretung

Der Kunde kann Ansprüche aus diesen Bedingungen ohne vorherige Einwilligung des Anbieters weder ganz noch teilweise abtreten.


  • Personal

Das Personal jeder Partei bleibt unter allen Umständen dem hierarchischen und disziplinarischen Weisungsrecht jeder Partei unterstellt. Jede Partei übernimmt in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber die administrative, buchhalterische und soziale Verwaltung ihrer Mitarbeiter, die an der Erfüllung der in diesen AGB vorgesehenen Pflichten beteiligt sind.


  • Vollständigkeit

Die Parteien erklären ferner, dass der Vertrag den vollständigen und ausschließlichen Ausdruck ihres gemeinsamen Willens darstellt und dass er alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen ersetzt und aufhebt. 


  • Unabhängigkeit

Der Kunde handelt in seinem eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung. Er ist weder befugt noch bevollmächtigt, den Anbieter in irgendeiner Weise zu verpflichten. Keine dieser Bestimmungen ist so auszulegen, dass sie zwischen dem Kunden und dem Anbieter eine Vollmacht, eine Tochtergesellschaft, ein Vertreter-Verhältnis oder ein Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet.


Artikel 18. Vertragssprache – Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag ist in französischer Sprache verfasst. Wird der Vertrag in eine oder mehrere Sprachen übersetzt, ist im Streitfall nur der französische Wortlaut maßgebend.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Vertrag dem französischen Recht unterliegt.

Alle Streitigkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag insbesondere hinsichtlich seiner Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung oder Übertragung Anlass geben kann, liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts ANNECY, auch im Fall von Zwischenklagen, Garantieansprüchen oder mehreren Beklagten.